Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching

1. Allgemeines

Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.


Der Anbieter führt Coachings gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (=Klient) als angenommen.

Weitere Vereinbarungen sind für den Anbieter nur verbindlich, wenn diese von dem Klienten schriftlich bestätigt werden.


Die abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Anbieter nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Klienten vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.


2. Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet.

(Nebenkosten (falls vorhanden), wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten gesondert in angemessenem Rahmen berechnet)

Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungs- Honorars.

Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.


3. Absage eines Termins

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für das kostenlose Vorgespräch.

Zeit und Ort des Coachings werden von Klient und Coach einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coaching-Sitzungen ist bis spätestens 1 Tage (d.h. 24h) vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 100 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient diese Regelung.


4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Der Anbieter ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Sitzungen zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.

In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.


5. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.

Das Urheberrecht an den Coaching-Konzepten und -Unterlagen gehört allein dem Anbieter. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.


6. Versicherungsschutz

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzung und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Klient. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch den Anbieter.


7. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit des Anbieters handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.

Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.


8. Vertraulichkeit

Der Anbieter verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Anbieter, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.


9. Mitwirkungspflicht des Klienten

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Der Anbieter steht dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.


10. Abgrenzung zur Psychotherapie

Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.

Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem gesunden Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.

Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.


11. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bergen. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht Traunstein. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland).

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